In diesem Schuljahr werden die Mitglieder der Schulkonferenz neu gewählt.
Wahlausschreiben für die Wahl der Mitglieder der Schulkonferenz
Nach § 131 des Hessischen Schulgesetzes sind an der Hemsbergschule Bensheim die Mitglieder der Schulkonferenz zu wählen.
Die laut Schulgesetz für zwei Jahre zu wählende Schulkonferenz besteht an der Hemsbergschule aus 11 Mitgliedern.
Sowohl den Vertretern und Vertreterinnen der Lehrkräfte als auch den Eltern stehen je 5 Sitze zu. Den Vorsitz führt der Schulleiter bzw. die Schulleiterin.
Scheidet ein Mitglied vor Ende der Amtszeit aus der Schulkonferenz aus, so tritt das Ersatzmitglied an dessen Stelle. Dieses Ersatzmitglied vertritt auch ein Mitglied der Schulkonferenz im Verhinderungsfall.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz und des Schulelternbeirats jeweils in Wahlversammlungen dieser Gremien gewählt.
Dabei ist anzustreben, dass Frauen und Männer zu gleichen Teilen in der Schulkonferenz vertreten sind.
In die Schulkonferenz wählbar sind neben den Mitgliedern der genannten Gremien jedes Elternteil einer minderjährigen Schülerin oder eines minderjährigen Schülers.
Die Rechte und Pflichten der Eltern nach § 100 des HSchG nehmen wahr:
a) die nach bürgerlichem Recht für die Person des Kindes Sorgeberechtigten,
b) anstelle oder neben den Personensorgeberechtigten diejenigen, denen die Erziehung des Kindes mit Einverständnis der Personensorgeberechtigten anvertraut oder mitanvertraut ist; das Einverständnis ist der Schule schriftlich nachzuweisen.
Eltern, die nicht Mitglieder des Schulelternbeirats sind, benötigen eine
Wählbarkeitsbescheinigung, in der der Schulbesuch des minderjährigen Kindes bestätigt wird.
Die Wählbarkeitsbescheinigungen werden von der Schulleiterin ausgestellt. Die entsprechenden Formulare sind im Sekretariat erhältlich.
Die Wahlen werden nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl (Personenwahl) durchgeführt.
Wenn jeweils ein Viertel der Mitglieder der Gesamtkonferenz oder des Schulelternbeirats es beantragt, sind die Wahlen dieser Personengruppen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Listenwahl) durchzuführen. Die Ersatzmitglieder werden bei der Verhältniswahl der Reihe nach den nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerbern derjenigen Vorschlagsliste entnommen, der die zu ersetzenden Mitglieder angehören. Vorschlagslisten für die Listenwahl sind innerhalb von 10 Tagen nach Erlass dieses Wahlausschreibens der Vorsitzenden der jeweiligen Personengruppe einzureichen.
Wahltermine:
· Wahl der Lehrer*innen für die Schulkonferenz:
28.09.2023, 13:00 Uhr im Lehrerzimmer
· Wahl der Elternvertreter*innen für die Schulkonferenz:
12.10.2023, 19:00 Uhr, in Raum 4.
Die Wahlen zur Schulkonferenz müssen vier Wochen nach Erlass dieses Wahlausschreibens, spätestens am 13.10.2023, abgeschlossen sein.
Tag des Erlasses des Wahlausschreibens: 15.09.2023 in Bensheim
F. Kaluza
Schulleitung
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